Hinweis zum Vollzug des Verbots bestimmter Geschosse

Liebe Mitglieder,

das zuständige Fachreferat des BMI hat uns folgenden Hinweis zum Vollzug des Verbots bestimmter Geschosse, welches mit der Novellierung des Waffenrecht im Sommer 2017 in Kraft getreten ist, per Email zugestellt.

Bisher war das Verbot auf schussfähige Patronen beschränkt, deren Geschosse panzerbrechende bzw. explodierende Eigenschaften hatten oder die mit Brandsätzen versehen waren. Jetzt ist das Verbot auch auf alle Geschosse mit diesen Eigenschaften ausgedehnt worden.

Für Munitionssammler sowie für Sammler von Dekomunition, die unter das neue Verbot fällt, besteht die Möglichkeit, für den weiteren Besitz eine Ausnahmegenehmigung nach §40 Abs. 4 WaffG zu beantragen.
Ferner besteht aber auch die Möglichkeit, im Rahmen der noch laufenden Amnestieregelung, diese bis 06.07.2018 straffrei bei den zuständigen Behörden abzugeben.

Rundschreiben

Mit sportlichen Grüßen

Euer Vorstand

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